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Channel: Markeneintragung – Rechtslupe
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Wenn die Marke zum Rechtsfall wird

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Ob Kleidung, Nahrungsmittel, Autos oder Dienstleistungen – ganz gleich, um was es sich handelt, Ihr Unternehmen zeichnet sich durch Ihr Markensymbol aus. Daher ist es für Unternehmen und Konzerne sehr wichtig, dass sie beim Thema Markenrecht stets auf dem Laufenden sind. Spezialisierte Rechtsanwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Medienrecht und Mediation stehen bei Fragen und Problemen dieser Thematiken gerne zur Seite.

Eine Marke (Wort- oder Bildmarke wie auch eine Kombination aus Wort- und Bildmarke) ist ein Erkennungszeichen, das eindeutig nur auf Ihr Unternehmen und/oder Produkt hinweist. Hierzu gehören nicht nur Logos, sondern auch Wörter, Personennamen, Buchstaben, Zahlen und Warenformen.

Markenrecht: Beantragung, Eintragung, Regelungen
Wo wird die Marke eingetragen?

Um das Markenrecht einer jeden Marke zu schützen, ist die Eintragung in das Markengesetz vorgesehen. Hierin sind alle Muster, Formen und Farben hinterlegt, die zu Ihrer Marke gehören. Diese Eintragung kann beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, geschehen. Seinen Sitz hat diese Einrichtung in München. Eine europäische Marke können Sie beim europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante für alle Mitgliedsländer der europäischen Union anmelden. Wer jedoch nicht nach München oder Alicante fahren will, der kann sich online über die Eintragung informieren und auch Online-Formulare ausfüllen. Jedoch ist hierbei zu beachten: Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, die bereits schon vorhanden ist oder deren Markenrecht verletzt wird, droht Ihnen rechtlicher Ärger. Vor jeder Anmeldung bedarf es einer sehr gründlichen Recherche Ihrerseits nach bereits eingetragenen gleichen oder ähnlichen Marken, um eine Abmahnung oder Unterlassungsklage zu verhindern.

Was kostet die Eintragung?

Die Kosten für eine Eintragung belaufen sich auf mindestens 290,- € in Deutschland und 850,- € in Europa. Das Markenrecht gilt dann für genau 10 Jahre und kann maximal auf drei Markenklassen (bzw. eine in Europa) angewandt werden. In den Klassen werden die Zugehörigkeitsbereiche der Marke für die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen hinterlegt.

Wer kann eine Marke eintragen?

Ob Privatperson oder juristische Person – eine Marke kann von jedermann eingetragen werden. Zu beachten ist jedoch, dass Sie die eingetragene Marke innerhalb von fünf Jahren geschäftlich nutzen müssen. Andernfalls wird das Markenrecht auf einen entsprechenden Antrag wieder aberkannt.

Farben und Formen: Wiedererkennungswert durch charakteristische Kombination

Da jeder Verbraucher einen großen Wert auf die Identifizierbarkeit der Waren legt, die er kauft, wird dem Nutzen von geistigem Eigentum, auf dem Wirtschaftsmarkt, ein großer Stellenwert beigemessen. Daher wird nicht nur das Kopieren oder Übernehmen von Begriffen und Symbolen als Verletzung des Markenrechtes angesehen. Besonders oft kommt es vor, dass besondere Farbkombinationen, die vom Verbraucher direkt mit einem Produkt oder Hersteller verbunden werden, übernommen werden.


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